Verbandmittelrichtlinie – Inhalte und Änderungen
Die neue Verbandmitteldefinition ist im Dezember 2020 in Kraft getreten und hat vielfach bei der Verordnung von Wundversorgungsprodukten für Verunsicherung gesorgt.
Die aktuelle Verbandmittelrichtlinie
Der Gemeinsame-Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember 2020 die neue Verbandmitteldefinition nach § 31 Abs. 1a SGB V innerhalb der Arzneimittel-Richtlinie konkretisiert. In dieser Richtlinie wird nun zwischen „klassischen“ Verbandmitteln, „Verbandmitteln mit ergänzenden Eigenschaften“ und den „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ unterschieden.
Bis zum 2. Dezember 2025 gab es eine Übergangsregelung für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“. Im Dezember 2025 wurde die Übergangsregelung um weitere 12 Monate verabschiedet, so dass eine Erstattung der Produkte bis zum 31.12.2026 möglich ist. Innerhalb dieser Frist können diese Produkte, zu denen auch antimikrobiell wirkende silber- oder polyhexanid-haltige Wundauflagen und Hydrogele zählen, ohne konkreten Nachweis des therapeutischen Nutzens vom Arzt verordnet und von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden.
Update April 2026:
Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen:
- Die Klarstellung zur Verbandmitteldefinition ist weiterhin im Entwurf enthalten. Damit bleiben - nach aktuellem Stand - auch nach dem 01.01.2027 weiterhin alle antimikrobiellen Wundversorgungsprodukte, insbesondere Silberprodukte, erstattungsfähig.
- Ebenfalls weiterhin Bestandteil des Gesetzentwurfs ist das bereits bekannte Preismoratorium ab dem 1. Januar 2026. Dies bedeutet, dass die Preise für zu diesem Zeitpunkt im Markt befindliche Produkte aller Voraussicht nach auf dem Stand dieses Stichtags eingefroren werden.
Am 10.07.2026 wird das Gesetz final vom Bundesrat im 2. Durchgang verabschiedet. Bis dahin sind Änderungen möglich.
Erstattungsfähige Produkte (antimikrobielle Wundverbände und Gele)
Folgende Produkte von Mölnlycke sind erneut bis zum 31.12.2026 für gesetzlich versicherte Patienten erstattungsfähig:

- Mepilex Ag
- Mepilex Border Ag
- Exufiber Ag+
- Mepilex Transfer Ag
- Mepilex Border Sacrum Ag
- Melgisorb Ag
- Mepilex Heel Ag
- Granudacyn Gel
Produkte, die unabhängig von der Übergangsfrist erstattungsfähig sind:
Folgende Produkte von Mölnlycke sind weiterhin für gesetzlich versicherte Patienten erstattungsfähig:
AM-Richtlinie Anlage Va Teil 1:
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AM-Richtlinie Anlage Va Teil 2:
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Mepore Film & Pad |
Mepilex Up |
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Wundkontaktauflagen & Filmverbände: Mepitel & Mepitel One Alginate & Faserverbände: |

Download Informationsbroschüre:
"Sicher erstattbare Wundversorgungsprodukte"
Fragen und Antworten
Haben Sie Fragen rund um die Erstattung unserer Produkte oder zur Verbandmittelrichtlinie? Gerne beantworten wir Ihnen diese persönlich.
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